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2026-10-30

Amtsdeutsch übersetzt: Zehn Begriffe rund ums Arbeitslosengeld

Der erste Brief der Agentur für Arbeit ist selten unfreundlich. Er ist nur schwer zu lesen. Und in fast jedem dieser Wörter steckt eine Frist oder eine Pflicht. Hier sind die zehn Begriffe, über die ich am häufigsten stolpere, in normaler Sprache.

1. Arbeitsuchend melden



Das ist die erste Meldung, noch während du arbeitest. Spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag, oder innerhalb von drei Tagen, wenn du es kurzfristiger erfährst.

2. Arbeitslos melden



Ein eigener, zweiter Schritt. Spätestens am ersten Tag ohne Arbeit. Erst ab diesem Tag kann Geld fließen, rückwirkend gibt es nichts.

3. Sperrzeit



Eine Zeit ohne Arbeitslosengeld, als Strafe. Eine Woche, wenn du dich zu spät arbeitsuchend meldest. Bis zu zwölf Wochen, wenn du selbst kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, ohne wichtigen Grund. Die Wochen sind nicht nur weg, sie verkürzen oft auch die Gesamtdauer.

4. Bemessungsentgelt



Das Gehalt, mit dem die Agentur rechnet. Meist der Durchschnitt deines Bruttos aus dem letzten Jahr. Daraus wird ein pauschales Netto, und davon bekommst du 60 Prozent, mit Kind 67.

5. Eigenbemühungen



Was du selbst tust, um Arbeit zu finden: Bewerbungen, Gespräche, Messen. Die Agentur kann einen Nachweis verlangen. Schreib ab dem ersten Tag mit, wann du dich wo beworben hast. Eine Tabelle reicht.

6. Verfügbarkeit



Du musst für die Agentur erreichbar sein und eine Stelle antreten können. Wer nicht erreichbar ist, gilt nicht als verfügbar, und dann ruht das Geld.

7. Ortsabwesenheit



Behördisch für Urlaub oder Reise. Bis zu drei Wochen im Jahr sind möglich, aber nur mit vorheriger Zustimmung. Erst fragen, dann buchen.

8. Nebeneinkommen



Arbeit unter 15 Stunden pro Woche ist erlaubt, wenn du sie vorher meldest. 165 Euro im Monat bleiben frei. Was darüber liegt, wird angerechnet, also vom Arbeitslosengeld abgezogen.

9. Vermittlungsbudget



Ein Topf für Kosten rund um die Jobsuche: Bewerbungsfotos, Fahrten zum Vorstellungsgespräch, manchmal ein Umzug. Der Haken: vorher beantragen. Was schon bezahlt ist, wird meist nicht erstattet.

10. Bildungsgutschein



Die Zusage, dass die Agentur eine Weiterbildung bezahlt. Den bekommst du über deine Ansprechperson, für einen zugelassenen Kurs. Kurse findest du auf mein NOW, dem Portal der Bundesagentur.

Was ich daraus mitnehme



Fast jeder Ärger mit der Agentur entsteht durch eine verpasste Meldung, nicht durch böse Absicht. Melde lieber einmal zu viel als zu spät, und hebe jede Bestätigung auf. Alle offiziellen Links stehen gesammelt auf der ASIM-Seite Hilfe und Fristen.

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Beträge gelten für Deutschland, Stand Oktober 2026.