2026-10-22
Job verloren: Was du in den ersten sieben Tagen tun solltest
Die Kündigung liegt auf dem Tisch, und plötzlich laufen drei Fristen gleichzeitig. Die meisten Fehler passieren nicht bei der Jobsuche, sondern in der ersten Woche danach. Hier ist die Reihenfolge, die ich selbst gern gehabt hätte.
Sobald du weißt, dass dein Job endet, meldest du dich arbeitsuchend. Die Regel: spätestens drei Monate vor dem Ende, und wenn du es kurzfristiger erfährst, innerhalb von drei Tagen. Das geht online über die Seite der Bundesagentur, telefonisch oder vor Ort. Wer zu spät dran ist, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld.
Die Arbeitslosmeldung ist ein zweiter, eigener Schritt. Sie muss spätestens am ersten Tag ohne Job erfolgen. Erst dann läuft der Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Gegen eine Kündigung kannst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Danach gilt sie in der Regel als wirksam, auch wenn sie es eigentlich nicht war. Wenn du in einer Gewerkschaft bist, frag dort zuerst. Viele Anwälte für Arbeitsrecht bieten eine kurze Ersteinschätzung an. Das kostet weniger als ein verlorener Abfindungsanspruch.
Unterschreibe keinen Aufhebungsvertrag, bevor du weißt, was er bedeutet. Wer selbst zustimmt, kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen bekommen.
Arbeitslosengeld I liegt bei 60 Prozent des pauschalierten Nettogehalts, mit Kind bei 67 Prozent. Rechne mit diesem Betrag, nicht mit deinem bisherigen Gehalt. Lege dann deine Fixkosten daneben: Miete, Versicherungen, Abos, Kredite.
In ASIM kannst du dafür im Modus Finanzen einen Kontoauszug als CSV einlesen. Die Auswertung zeigt laufende Abos und doppelte Abbuchungen, und die Datei verlässt deinen Browser nicht. Zehn gekündigte Kleinbeträge sind in dieser Phase mehr wert als ein neuer Sparplan.
Du brauchst bald: Arbeitszeugnis (du hast Anspruch auf ein qualifiziertes), Arbeitsbescheinigung für die Agentur, die letzten Gehaltsabrechnungen und deinen Lebenslauf. Fordere das Zeugnis jetzt schriftlich an. Drei Monate später erinnert sich niemand mehr gern an dich.
Statt jeden Abend fünf Jobbörsen zu öffnen, lege einmal fest, was du suchst: Beruf, Ort, Umkreis, Homeoffice ja oder nein, Gehaltsuntergrenze. In ASIM bleibt diese Suche in der Adresse gespeichert, und neue Stellen seit deinem letzten Besuch sind markiert. Eine gute Suche am Morgen spart drei schlechte am Abend.
Das klingt unproduktiv und ist es nicht. Wer in der ersten Woche zwanzig Bewerbungen verschickt, verschickt meistens zwanzig schlechte. Sprich mit Leuten aus deinem alten Team, frag nach Empfehlungen, schreib auf, was du als Nächstes wirklich willst.
Und wenn es dir schlecht geht: Das ist normal. Ein Jobverlust ist kein Urteil über dich.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Beträge gelten für Deutschland, Stand Oktober 2026.
Tag 1: Bei der Agentur für Arbeit melden
Sobald du weißt, dass dein Job endet, meldest du dich arbeitsuchend. Die Regel: spätestens drei Monate vor dem Ende, und wenn du es kurzfristiger erfährst, innerhalb von drei Tagen. Das geht online über die Seite der Bundesagentur, telefonisch oder vor Ort. Wer zu spät dran ist, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld.
Die Arbeitslosmeldung ist ein zweiter, eigener Schritt. Sie muss spätestens am ersten Tag ohne Job erfolgen. Erst dann läuft der Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Tag 2: Die Kündigung prüfen lassen
Gegen eine Kündigung kannst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Danach gilt sie in der Regel als wirksam, auch wenn sie es eigentlich nicht war. Wenn du in einer Gewerkschaft bist, frag dort zuerst. Viele Anwälte für Arbeitsrecht bieten eine kurze Ersteinschätzung an. Das kostet weniger als ein verlorener Abfindungsanspruch.
Unterschreibe keinen Aufhebungsvertrag, bevor du weißt, was er bedeutet. Wer selbst zustimmt, kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen bekommen.
Tag 3: Geld durchrechnen
Arbeitslosengeld I liegt bei 60 Prozent des pauschalierten Nettogehalts, mit Kind bei 67 Prozent. Rechne mit diesem Betrag, nicht mit deinem bisherigen Gehalt. Lege dann deine Fixkosten daneben: Miete, Versicherungen, Abos, Kredite.
In ASIM kannst du dafür im Modus Finanzen einen Kontoauszug als CSV einlesen. Die Auswertung zeigt laufende Abos und doppelte Abbuchungen, und die Datei verlässt deinen Browser nicht. Zehn gekündigte Kleinbeträge sind in dieser Phase mehr wert als ein neuer Sparplan.
Tag 4: Unterlagen sammeln
Du brauchst bald: Arbeitszeugnis (du hast Anspruch auf ein qualifiziertes), Arbeitsbescheinigung für die Agentur, die letzten Gehaltsabrechnungen und deinen Lebenslauf. Fordere das Zeugnis jetzt schriftlich an. Drei Monate später erinnert sich niemand mehr gern an dich.
Tag 5: Suche einrichten, nicht durchsuchen
Statt jeden Abend fünf Jobbörsen zu öffnen, lege einmal fest, was du suchst: Beruf, Ort, Umkreis, Homeoffice ja oder nein, Gehaltsuntergrenze. In ASIM bleibt diese Suche in der Adresse gespeichert, und neue Stellen seit deinem letzten Besuch sind markiert. Eine gute Suche am Morgen spart drei schlechte am Abend.
Tag 6 und 7: Pause machen
Das klingt unproduktiv und ist es nicht. Wer in der ersten Woche zwanzig Bewerbungen verschickt, verschickt meistens zwanzig schlechte. Sprich mit Leuten aus deinem alten Team, frag nach Empfehlungen, schreib auf, was du als Nächstes wirklich willst.
Und wenn es dir schlecht geht: Das ist normal. Ein Jobverlust ist kein Urteil über dich.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Beträge gelten für Deutschland, Stand Oktober 2026.